Master of Malt verabschiedet sich mit Coup aus dem Arbeitsleben (01.10.2015)

 

Master of Malt verabschiedet sich mit Coup aus dem Arbeitsleben

Der Master of Malt geht in den wohlverdienten Vorruhestand und verabschiedet sich mit einem Coup von seinem Arbeitgeber Aksa. Als Dank für ein erfülltes Arbeitsleben präsentierte der Master of Malt seinem ehemaligen Arbeitgeber an seinem letzten Arbeitstag einen Mega-Geschäftsabschluss. Ihm gelang es, mit gleich drei Golfern einen Vertrag über das neue Versicherungspaket „Golferschutzbrief Plus“ abzuschließen. Diese Versicherung erstattet insbesondere die Kosten, die einem Golfspieler im Falle eines Hole-in-one für die fällige Runde für alle Anwesenden im Clubhaus entstehen.

AKSA LogoMoMLeider konnte der Master of Malt seinen Stolz über seine Tat bei seiner Abschiedsfeier nicht persönlich zum Ausdruck bringen, da seine präferierte Anwesenheitszeit am Dienstort zwischen 12:30 und 16:00 Uhr liegt und Verabschiedungen bei Aksa aus organisatorischen Gründen erst nach 17 Uhr stattfinden können. Doch glücklicherweise liegt uns der entsprechende Auszug seines Abschiedsschreibens an die Kolleginnen und Kollegen vor: „….Ich freue mich, dass mir der Abschluss dieser Versicherungen noch gelungen ist, denn damit konnte ich die tief in mir verwurzelte Eigenschaft des Wohltätertums und meine Positionierung als ergebener Arbeitnehmer mit der notwendigen Demut noch einmal abschließend unter Beweis stellen. Die drei Golfer verfügen nun über einen adäquaten Schutz vor den unkalkulierbaren Risiken des Golfsports und meinem ehemaligen Arbeitgeber habe ich einen stetigen, langjährigen Cash Flow gesichert……..“

Aus Golferkreisen verlautet jedoch einstimmige Kritik zu der vermeintlich guten Tat des Master of Mault. Der deutsche Golfstar Martin Kainer kennt die drei Versicherungsnehmer. Seine Einschätzung, dass weder der Master of Clubs, noch der Master of Rough noch der Master of Woods über die golferischen Fähigkeiten verfügen, jemals in ihrem Leben ein Hole-in-one zu erzielen, wird in der Szene weitgehend geteilt. Seine Kritik am Master of Malt ist harsch: „Diesen drei Kollegen eine solche Versicherung anzudrehen, ist, als ob man einem 95-jährigen eine Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahen andient.“

Spezifischere Kritik kam vom Master of Disaster: „Das golferische Unvermögen der drei Masters und das meinige ist so, dass unsere Chancen auf ein Hole-in-one so sind, wie die auf einen Sechser im Lotto, mithin also 1 zu 140 Millionen. Wenn man zwei Mal die Woche Lotto spielt, muss man statistisch also 1.346.154 Jahre einen Schein ausfüllen, bis man den Hauptgewinn erzielt hat. Wir spielen im Durchschnitt 20 Mal pro Jahr Golf. Jeder Golfkurs hat im Schnitt vier Par 3-Löcher, auf denen man ein Hole-in-one erzielen kann. Somit haben wir 80 Mal im Jahr die Chance, ein Hole-in-one zu erzielen. Das heisst, meinen 140 Millionsten Schlag auf ein Par 3-Loch gebe ich erst in 1.750.000 Jahren ab. Abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob wir dann überhaupt noch laufen können, hat jeder bei einer Jahresprämie von 95,00 Euro bis zum Jahr 1.752.015 etwas über 166 Mio. Euro an Versicherungsprämien entrichtet. Und das noch ohne Erhöhungen der Versicherungsgebühren, die sowieso alljährlich kommen. Nee, ich habe abgelehnt. Da kann ich das Geld ja direkt verbrennen oder in VW-Aktien investieren. Die drei Anderen tun mir leid.“

Auch die anderen durch die Versicherung abgedeckten Risiken sind für die Masters unerheblich. Dies ergab die Bewertung durch den Versicherungsexperten Kai Großkotz.

Ausfalldeckung

Die Übernahme der Clubgebühr bis zu 1.500 Euro im Fall von Golfspielunfähigkeit durch Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder beruflicher Versetzung an einen mehr als 200 km entfernten Ort ist belanglos, da Golfspielunfähigkeit bei den drei In Frage stehenden Personen auch so bereits gegeben ist. Abgesehen davon, würde wohl niemand auch nur in Erwägung ziehen, diesen Kreaturen ein Jobangebot zu machen.

Versicherung der Golfausrüstung

Die Absicherung der Golfausrüstung bis zu 3.000 Euro im Falle von Diebstahl, Raub oder räuberischer Erpressung sowie bei Beschädigung oder Verlust während der Beförderung durch ein öffentliches Transportunternehmen kommt nur bei einem Risiko zum Tragen, das für die Masters auch tatsächlich gegeben ist. Die Masters sind verarmt und ihre Golfausrüstung stammen vom Sperrmüll. Sie stellt mithin für keinen Dieb oder Erpresser eine potenzielle Beute von Wert dar. Auch die Versicherungsleistung im Falle einer Beschädigung oder des Verlustes während der Beförderung durch ein öffentliches Transportmittel ist für die Masters irrelevant. Wegen zu häufigem Schwarzfahrens sind sie vom Transport mit öffentlichen Transportmitteln ausgeschlossen.

Totalschaden oder Reparatur

Dass die Versicherung bei einem Totalschaden den Anschaffungswert der Ausrüstung bis zu 3.000 Euro ersetzt oder die Reparaturkosten für die beschädigten Gegenstände zahlt, ist ebenfalls eine Leistung, die für die Masters nicht zutreffen kann. Da – wie dargelegt – die Golfausrüstungen vom Sperrmüll bezogen wurden, verfügen die Masters über keine Belege, sprich Rechnungen, zum Nachweis des Anschaffungswertes, so dass die Versicherung keine Bewertungsgrundlage hat und die Leistung verweigern wird. Eine Reparatur der beschädigten Ausrüstung scheitert an ihrem Alter, denn die Beschaffung von Ersatzteilen ist nicht mehr möglich.

Es ist bedauerlich, aber wieder einmal mussten die Masters einen Rückschlag hinnehmen, an den sie alljährlich erinnert werden, wenn sie die Rechnung von Aksa erhalten. Und dem Master of Malt hätte man wahrlich einen würdigeren Abschied aus dem Berufsleben gewünscht.

 

Zurück zur Stelle, von der Ihr gekommen seid, geht es…..hier.

Zum vorherigen Bericht in der Chronologie geht es…..hier.

Zum nächsten Bericht in der Chronologie geht es…..hier.

 

 Back
 Top
 Home